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WoW Fraktionswechsel: Alles zu Kosten, Dauer & was ihr beachten müsst

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Einen Fraktionswechsel in WoW durchzuführen kostet euch entweder ein paar Euro oder Gold. Zudem gibt es ein paar Sachen zu beachten, die wir euch im Guide zeigen.

In World of Warcraft gibt es mit der Horde und der Allianz zwei Fraktionen. Diese sind in der Regel verfeindet und können nur teilweise miteinander spielen. Entsprechend müssen sich Spieler bei der Charaktererstellung entscheiden welcher Fraktion sie angehören wollen.

Diese Präferenz kann sich natürlich im Laufe der Zeit ändern und deswegen gibt es den kostenpflichtigen Fraktionswechsel in WoW. Wollt ihr einen solchen durchführen, gibt es ein paar Dinge zu beachten, die wir euch in diesem Guide genau erklären.

Viele Spieler dürften vor allem mit dem Release von WoW Patch 10.1 die Fraktion wechseln, denn mit diesem Update werden fraktionsübergreifende Gilden eingeführt.

Update 2. Mai 2023: Aktuell gibt es den Fraktionswechsel und weitere Charakterdienste im Angebot.

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Was kostet ein Fraktionswechsel in WoW?

Es gibt bei Blizzard drei verschiedene Pakete für Fraktionswechsel zu kaufen. Ihr könnt diese entweder im Spiel oder im Battle.net-Shop kaufen.

  • 1 Fraktionswechsel kostet 30 Euro
  • 3 Fraktionswechsel kosten als Paket 60 Euro
  • 6 Fraktionswechsel kosten als Paket 95 Euro

Je mehr Fraktionswechsel ihr auf einmal kauft, desto günstiger werden die Kosten pro Fraktionswechsel.

Wie lange dauert der Fraktionswechsel in WoW?

Laut Blizzard soll der Fraktionswechsel innerhalb einer Stunde nach dem Kauf zur Verfügung stehen. Ihr seht dann neben eurer Charakterliste in der Charakterauswahl ein Symbol des Fraktionswechsels. Wendet ihr diesen an, kann es bis zu 72 Stunden dauern bis der Fraktionswechsel abgeschlossen ist.

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es auch deutlich schneller gehen kann und ihr innerhalb weniger Stunden (teils unter einer Stunde) euren Charakter bereits mit seiner neuen Fraktion spielen könnt. Je nachdem solltet ihr allerdings besser mit einer längeren Dauer rechnen.

Neben der Charakterliste seht ihr das Symbol für den Fraktionswechsel, wenn ihr einen oder mehrere gekauft habt.

Wie funktioniert der Fraktionswechsel in WoW?

Zunächst müsst ihr euch einen Fraktionswechsel im WoW-Shop kaufen. Das geht über die Battle.net-Shop-Webseite oder im Spiel selbst. Danach erhaltet ihr einen Fraktionswechsel, der als Symbol neben eurer Charakerliste auftaucht. Klickt auf das Symbol und nun habt ihr die Möglichkeit auszuwählen, welcher Charakter zur anderen Fraktion wechseln soll. Das müsst ihr dann nur noch bestätigen und dann darauf warten bis der Prozess abgeschlossen ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ihr mit einem Charakter die Fraktion wechseln könnt, muss dieser ein paar Voraussetzungen erfüllen.

  • Der Charakter muss mindestens Level 10 erreicht haben. Außerdem gilt:
    • Dämonenjäger und Dracthyr müssen die Questreihe für ihre Startzone abgeschlossen haben.
    • Worgen müssen Gilneas und Goblins müssen Kezan verlassen haben.
    • Alle Charaktere, die auf der Insel des Verbannten starten, müssen die Insel verlassen haben.
  • Der Charakter darf keine aktiven Auktionen im Auktionshaus haben.
  • Es gibt kein Goldlimit beim Fraktionswechsel.
  • Es dürfen sich keine Erbstücke im Inventar befinden oder angelegt sind.
  • Der Charakter darf keine Post im Briefkasten haben.
  • Der Charakter darf keine WoW-Marke besitzen.
  • Der Charakter darf keine Kampfhaustierkäfige besitzen.
  • Gildenmeister müssen die Gildenleitung abgeben oder die Gilde auflösen. Alternativ kann die Gildenführung entweder einem anderen Gildenmitglied übertragen oder einen Gildendienst erworben werden.
  • Der Charakter darf innerhalb der letzten 72 Stunden keine Charakteraufwertung durchgeführt haben.
  • Der Charakter darf innerhalb der letzten 72 Stunden keinen Fraktionswechsel durchgeführt haben.

Was geht beim Fraktionswechsel in WoW verloren?

Grundsätzlich lässt sich sich sagen, dass alles, was accountweit freigeschaltet wurde, auch erhalten bleibt. Dies gilt für Erfolge, Quests, Flugpunkte, Titel und Weiteres. Bei Mounts könnt ihr einfach die anderen fraktionsspezifischen Mounts nutzen, während alle anderen Mounts sowieso grundsätzlich accountweit freigeschaltet sind.

  • Gegenstände, die vor dem Fraktionswechsel zerstört, verkauft oder entzaubert wurden, können nicht wiederhergestellt werden.
  • Wenn der Namen des Charakters geändert wird, wird der ursprüngliche Name 30 Tage lang auf dem Server für euch reserviert.
  • Wenn ihr eine Gilde angehört, werdet ihr aus dieser entfernt.
  • Die Freundes- und Ignorelisten in WoW werden gelöscht. Die vom Battle.net bleiben bestehen.
  • Das Questlog des Charakters wird geleert. Nicht abgeschlossene Quests werden entfernt und die Questgegenstände zerstört.
  • Fraktionsspezifische Questreihen werden nicht zur neuen Fraktion übertragen. Schalten Questreihen bestimmte Spielinhalte frei, werden diese nicht bei der neuen Fraktion verfügbar sein.
  • Laufende Missionen an Missionstischen werden abgebrochen.
  • Erfolge, die sowohl fraktions- als auch charakterspezifisch sind, werden in Erfolge der Gegenfraktion umgewandelt. Wenn der Erfolg noch nicht abgeschlossen wurde, wird der teilweise Fortschritt zurückgesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Nemesis-Erfolge.
  • Alle Erfolge des Argentumturniers (egal, ob nicht abgeschlossen oder abgeschlossen) werden zurückgesetzt.
  • Fraktionsspezifische Titel werden in ihr Gegenstück bei der neuen Fraktion umgewandelt.
  • Fraktionsspezifische Haustiere werden in ihr Gegenstück bei der neuen Fraktion umgewandelt: Gildenpage und Gildenherold, Mondkinküken usw.
  • Fraktionsspezifischer Ruf wird in das Gegenstück der anderen Fraktion umgewandelt, sofern eines existiert.
  • Fraktionsspezifischer Ruf, der in der neuen Fraktion kein Gegenstück hat, wird auf Neutral zurückgesetzt.
  • Fortschritt für fraktionsspezifische Paragontruhen wird zurückgesetzt.
  • Neutrale Flugrouten bleiben erhalten und bei der neuen Fraktion werden automatisch die grundlegenden Flugrouten freigeschaltet.
  • Flug- und Transportpunkte, die an Questreihen gekoppelt sind, müssen erneut freigespielt werden.
  • Eine angefangene Raid-ID kann nach dem Fraktionswechsel nicht fortgesetzt werden.

Was gilt es noch zu beachten beim Fraktionswechsel?

  • Mit einer Starter Edition von WoW sind keine Fraktionswechsel möglich.
  • Mit Klassenprobecharakteren sind keine Fraktionswechsel möglich.
  • Für Charaktere, für die noch ein anderer Charakterdienst aussteht, kann kein Fraktionswechsel gemacht werden. Beispiel: Es steht noch ein Volkswechsel oder Servertransfer beim Charakter aus.

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